AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der mediapool mvp GmbH für B2B-Leistungen: KI-Beratung, Schulungen, Coachings und mediapool campus.

Gültig ab Dokumentversion 2.0

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mediapool mvp GmbH
Heiligengeistplatz 4 / OG4 / TOP 27, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
FN 465508 x, Landesgericht Klagenfurt, UID-Nr. ATU 71914814
Geschäftsführer: Florian Semmler, MA, CMC
Tel. +43 463 503 318, hello@mediapool.digital

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Die mediapool mvp GmbH (im Folgenden: mediapool) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten insbesondere für Unternehmensberatung, Strategie- und KI-Beratung, Potenzialanalysen, Workshops, Seminare, Inhouse-Schulungen, Coachings, Vorträge, Online-Kurse und digitale Lernangebote (mediapool campus) sowie für die Begleitung bei der Einführung und Einrichtung von KI-Anwendungen und Automatisierungen. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen mediapool und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des UGB anwendbar, sohin B2B. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt. Er hat auf Verlangen Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer oder UID-Nummer bekannt zu geben. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Kunde als Verbraucher gehandelt hat, ist mediapool berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von mediapool schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht mediapool ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.

1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.6 Die Angebote von mediapool sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von mediapool, durch Unterfertigung des Angebots durch den Kunden (auch elektronisch, etwa mittels digitaler Signaturlösung) oder durch Buchung über die Website oder die Lernplattform zustande.

1.7 Wo in diesen AGB Schriftlichkeit gefordert wird, genügt die Textform, insbesondere E-Mail, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.

2. Leistungen von mediapool

2.1 Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und Coachingleistungen sind Dienstleistungen. Geschuldet wird ein sorgfältiges Tätigwerden nach dem jeweiligen Stand des Wissens, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

2.2 Leistungen des mediapool campus umfassen je nach Buchung Live-Formate (online oder vor Ort), Videokurse, Unterlagen und den Zugang zu einer digitalen Lernplattform.

2.3 Leistungen im Bereich Umsetzungsbegleitung umfassen die Konzeption, Einrichtung, Konfiguration und Erprobung von KI-Anwendungen, Prompts, Workflows und Automatisierungen. Diese Leistungen beinhalten ausdrücklich keine laufende IT-Betreuung, keinen Systemadministrations-, Wartungs-, Störungsbehebungs- oder Datensicherungsdienst und keine Übernahme der IT-Sicherheit des Kunden, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.

2.4 mediapool ist berechtigt, Live-Formate zu Zwecken der Nachbearbeitung und der Bereitstellung an die Teilnehmer aufzuzeichnen. Der Kunde informiert seine Teilnehmer darüber. Teilnehmer können Kamera und Mikrofon deaktivieren.

2.5 mediapool erbringt keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Finanz- oder Arbeitsmedizinberatung und keine Zertifizierung von IT-Sicherheit oder Datenschutz-Compliance.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde mediapool vorab eingeladen, ein Konzept, eine Analyse oder einen Lösungsvorschlag zu erstellen, und kommt mediapool dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und deren Annahme treten der potenzielle Kunde und mediapool in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.

3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass mediapool bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von mediapool ist nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus Lösungsansätze, die keine Werkhöhe erreichen. Geschützt sind jene Elemente des Konzeptes, die eigenartig sind und dem Vorschlag seine charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung gelten insbesondere Analyseergebnisse, Prozessvorschläge, Anwendungsfälle, Prompts, Workflow-Architekturen, Roadmaps und Umsetzungspläne, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen des Konzeptes präsentierten Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages weder selbst noch durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen.

3.6 Ist der potenzielle Kunde der Meinung, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies mediapool binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass mediapool dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, ist davon auszugehen, dass mediapool dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei mediapool ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, aus der Auftragsbestätigung oder aus einem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch mediapool. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von mediapool.

4.2 Alle Leistungen von mediapool sind vom Kunden zu überprüfen und binnen sieben Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die im Kick-off-Meeting festgelegten Zeiträume und Deadlines einzuhalten. Diese Fristen sind wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Werden sie nicht eingehalten, wird zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Unabhängig davon behält sich mediapool das Recht vor, geplante Abrechnungen gemäß den vereinbarten Zeiträumen durchzuführen. Erfolgt bei einer Verzögerung durch den Kunden keine Rückmeldung innerhalb von sieben Werktagen, ist mediapool berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall werden die restlichen vertraglich vereinbarten Abrechnungen sofort fällig. Der Kunde informiert mediapool bei absehbaren Verzögerungen unverzüglich.

4.4 Der Kunde stellt mediapool zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, und informiert über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

4.5 Bei Projekten der Umsetzungsbegleitung stellt der Kunde zusätzlich sicher:

  • a) die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Systemzugänge, Lizenzen, Testumgebungen und technischen Voraussetzungen,
  • b) die Benennung einer entscheidungsbefugten Ansprechperson,
  • c) die Einbindung der zuständigen internen oder externen IT sowie allfälliger Betriebsräte oder Datenschutzverantwortlicher,
  • d) die Freigabe der eingesetzten Tools durch die dafür zuständigen Stellen im Unternehmen des Kunden.

Verzögerungen und Mehraufwände, die aus dem Fehlen dieser Voraussetzungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand verrechnet.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Daten und dergleichen) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. mediapool haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht, jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden, nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter. Wird mediapool wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde mediapool schad- und klaglos und ersetzt sämtliche Nachteile, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde unterstützt mediapool bei der Abwehr solcher Ansprüche und stellt unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter über die intern geltenden Vorgaben zum Einsatz von KI informiert sind, insbesondere über den Umgang mit personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen. mediapool weist im Rahmen von Schulungen und Beratungen auf typische Risiken hin, schuldet aber weder die Erstellung noch die Durchsetzung interner Richtlinien, sofern dies nicht gesondert beauftragt wurde.

5. Fremdleistungen, Drittanbieter und Lizenzkosten

5.1 mediapool ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder derartige Leistungen zu substituieren. mediapool wählt diese Dritten sorgfältig aus und achtet darauf, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen von mediapool oder im Namen des Kunden. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.

5.3 Software, KI-Dienste und Plattformen von Drittanbietern, die im Rahmen von Beratung, Schulung oder Umsetzung eingesetzt, empfohlen oder eingerichtet werden, sind keine Leistung von mediapool. Die Vertragsbeziehung über deren Nutzung besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Der Kunde ist für Abschluss, Verwaltung und Bezahlung dieser Verträge sowie für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen verantwortlich.

5.4 Anbieter solcher Dienste können Funktionen, Modelle, Schnittstellen, Preise, Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeit jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. mediapool hat darauf keinen Einfluss und haftet nicht für daraus entstehende Einschränkungen, Mehraufwände oder Schäden. Empfehlungen von mediapool geben den Stand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung wieder. Erforderliche Anpassungen bereits eingerichteter Anwendungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

5.5 Lizenz-, Abonnement-, API- und verbrauchsabhängige Kosten der eingesetzten Dienste trägt der Kunde, auch wenn die Einrichtung oder Konfiguration durch mediapool erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bei verbrauchsabhängigen Diensten eigene Ausgabenlimits einzurichten und deren Verbrauch zu überwachen.

6. Termine, Laufzeit und Verlängerung

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten oder von mediapool schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die mediapool nicht zu vertreten hat, wie Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Ist für eine Leistung eine Laufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, sofern er nicht von einem Vertragsteil spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Abweichende Laufzeit- und Kündigungsregelungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen dieser Bestimmung vor.

6.4 Preisanpassungen für einen Verlängerungszeitraum gibt mediapool spätestens zwei Monate vor Ablauf der laufenden Laufzeit bekannt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe schriftlich, gelten die angepassten Preise für den Verlängerungszeitraum als vereinbart. Im Fall eines Widerspruchs endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit.

7. Verbindlichkeit von Buchungen, Terminausfall und vorzeitige Auflösung

7.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.

7.2 Da sich das Angebot von mediapool ausschließlich an Unternehmer richtet, ist ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Buchung von Beratungsleistungen, Live-Seminaren, Workshops, Inhouse-Schulungen, digitalen Produkten und Coachings ist mit Vertragsabschluss verbindlich. Eine Stornierung, ordentliche Kündigung oder anteilige Rückerstattung der Vergütung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Bei Präsenz- und Live-Formaten ist der Kunde berechtigt, im Falle einer Verhinderung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von mediapool einen Ersatzteilnehmer aus demselben Unternehmen zu benennen.

7.3 Für die Verschiebung oder Absage einzelner vereinbarter Termine (Workshops, Beratungs- und Coachingtermine, Schulungstage) gilt:

  • a) bis 14 Kalendertage vor dem Termin ist eine einmalige Verschiebung kostenfrei möglich,
  • b) ab 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin werden 50 % des auf den Termin entfallenden Honorars verrechnet,
  • c) ab 6 Kalendertagen vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen werden 100 % des auf den Termin entfallenden Honorars verrechnet.

Bereits angefallene Reise-, Nächtigungs- und Stornokosten Dritter sind in jedem Fall zusätzlich zu ersetzen. Die Verschiebung eines Termins verlängert die vereinbarte Laufzeit nicht.

7.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht wie angefordert nach, ist mediapool nach Aussprache einer Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzukündigen. Die Vergütungsansprüche von mediapool bleiben in diesem Fall unberührt.

7.5 mediapool ist weiters berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Kunde die Leistungen für rechtswidrige Zwecke einsetzen will, gegen Nutzungsbedingungen eingesetzter Dienste verstößt oder trotz Hinweises Anweisungen erteilt, deren Umsetzung gegen geltendes Recht verstoßen würde.

7.6 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist mediapool berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.7 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, vor Ende der Laufzeit zu kündigen, zu stornieren oder zurückzutreten. mediapool behält sich im Einzelfall eine Zustimmung zur Stornierung mit der Maßgabe vor, dass 50 % des jeweiligen Auftragswertes vom Kunden zu tragen sind.

8. Honorar und Förderungen

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. mediapool ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 10.000,00 oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist mediapool berechtigt, Zwischenabrechnungen oder Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Nettohonorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat mediapool für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in marktüblicher Höhe.

8.3 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Sämtliche Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Bei Terminen außerhalb des Sitzes von mediapool werden Fahrt-, Reise- und Nächtigungskosten sowie Reisezeiten gesondert verrechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.

8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, weist mediapool den Kunden darauf hin. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Eine Kostenüberschreitung bis 15 % gilt von vornherein als genehmigt.

8.5 Ändert oder bricht der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von mediapool einseitig ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von mediapool begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist mediapool bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu stellen.

8.6 mediapool informiert im Rahmen der Angebotslegung über allenfalls in Betracht kommende Förderungen (etwa Förderprogramme von Bund, Ländern oder Kammern). Diese Information ist unverbindlich und stellt keine Förderberatung dar. Antragstellung, Abrechnung und Einhaltung der Förderbedingungen obliegen allein dem Kunden. mediapool übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung, die Höhe oder die Auszahlung einer Förderung. Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon in voller Höhe fällig, ob eine Förderung beantragt, bewilligt, gekürzt, abgelehnt oder zurückgefordert wird. Eine Unterstützung bei der Aufbereitung von Unterlagen ist eine freiwillige Serviceleistung und begründet keine Haftung.

9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von mediapool.

9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann mediapool sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 mediapool ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Zugänge zu digitalen Lernangeboten können für die Dauer des Verzugs gesperrt werden.

9.5 Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich mediapool für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von mediapool aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von mediapool schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Lernplattform

10.1 Alle Leistungen von mediapool, einschließlich jener aus Präsentationen, wie Anregungen, Ideen, Skizzen, Analysen, Konzepte, Roadmaps, Prompts, Vorlagen und Workflow-Beschreibungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von mediapool. Sie werden dem Kunden zur Nutzung im eigenen Unternehmen zur Verfügung gestellt, solange keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden.

10.2 Der Kunde darf gelieferte Prompts, Vorlagen und Workflows für interne Zwecke anpassen und weiterentwickeln. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwertung gegenüber Dritten sowie eine Weiterentwicklung durch Dritte zum Zweck der Verwertung außerhalb des Unternehmens des Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von mediapool.

10.3 mediapool bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Vorgehensmodelle und nicht kundenspezifische Bausteine, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden sind, uneingeschränkt weiter zu verwenden.

10.4 Alle im Rahmen von Beratungen, Coachings, Seminaren oder Online-Kursen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skripte, Prompts, Workflows, Aufzeichnungen und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, diese Inhalte für interne Unternehmenszwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden, die Vervielfältigung, die öffentliche Zugänglichmachung oder der kommerzielle Weiterverkauf sind untersagt. Untersagt ist außerdem die Verwendung dieser Inhalte zum Training oder zur Feinabstimmung von KI-Modellen sowie das Anfertigen eigener Mitschnitte von Live-Formaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

10.5 Zugangsdaten zu digitalen Lernplattformen sind personengebunden. Das Teilen mit betriebsfremden Personen oder nicht autorisierten Mitarbeitern ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung ohne Anspruch auf Rückerstattung.

10.6 Der Zugang zu digitalen Lernangeboten wird für die vereinbarte Dauer, mangels ausdrücklicher Vereinbarung für die Dauer des Vertragsverhältnisses, gewährt. Die Lernplattform wird von einem Drittanbieter betrieben. Wartungsfenster, technisch bedingte Ausfälle und Änderungen der Plattform begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung, solange der Zugang insgesamt in einem für die Nutzung angemessenen Umfang zur Verfügung steht. Wechselt mediapool den Plattformanbieter, wird ein gleichwertiger Zugang bereitgestellt.

11. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot

11.1 Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragsteils geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Kunden- und Mitarbeiterdaten, technische Informationen, Analyseergebnisse sowie sämtliche als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

11.2 Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für drei Jahre nach deren Ende. Für Informationen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des UWG darstellen, gilt sie unbefristet.

11.3 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden, die einem Vertragsteil bereits vor der Offenlegung bekannt waren, die unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung erforderlich ist.

11.4 mediapool darf vertrauliche Informationen an eingesetzte Erfüllungsgehilfen weitergeben, sofern diese zu einer gleichwertigen Vertraulichkeit verpflichtet sind.

11.5 Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter, Trainer oder freien Mitarbeiter von mediapool, die im Rahmen des Projekts tätig waren, aktiv abzuwerben. Allgemeine, nicht an diese Personen gerichtete Stellenausschreibungen sowie Initiativbewerbungen bleiben davon unberührt.

12. Referenzhinweis

12.1 mediapool ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12.2 mediapool ist berechtigt, anonymisierte Fallbeispiele aus Projekten für Vorträge, Schulungen und Marketingzwecke zu verwenden, sofern daraus keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

13. Gewährleistung

13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. mediapool wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. mediapool ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

13.3 Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. mediapool ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet und haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Das Recht zum Regress gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistungserbringung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13.5 Bei Beratungs-, Schulungs- und Coachingleistungen bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Leistung, nicht auf das Eintreten eines vom Kunden erwarteten Ergebnisses.

14. Haftung

14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von mediapool sowie ihrer Angestellten, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Mangelfolgeschäden handelt, und unabhängig davon, ob sie aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder mangelhafter Leistung resultieren. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von mediapool ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.

14.2 Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund der von mediapool erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn mediapool ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet mediapool nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hält mediapool diesbezüglich schad- und klaglos.

14.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert begrenzt. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an diese Stelle das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlte Nettoentgelt.

14.4 Die Leistungen von mediapool im Bereich Unternehmensberatung, Coaching und Training stellen reine Dienstverträge dar. Geschuldet wird ein Tätigwerden nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch kein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, etwa eine bestimmte Umsatzsteigerung, Zeitersparnis, Kostenreduktion oder Bewerberanzahl. Die Anwendung der vermittelten Strategien obliegt allein der Verantwortung des Kunden. mediapool haftet nicht für ausbleibende Erfolge oder für Schäden, die aus der Umsetzung erteilter Ratschläge resultieren, es sei denn, es liegt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

14.5 Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von mediapool verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

14.6 Ansprüche wegen Personenschäden sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungen bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

15. Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Datenverlust und Verantwortung des Kunden

15.1 KI-Systeme arbeiten wahrscheinlichkeitsbasiert. Ihre Ergebnisse können unrichtig, unvollständig, veraltet, verzerrt oder frei erfunden sein, auch wenn sie sprachlich überzeugend wirken. Dieselbe Eingabe kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich dabei nicht um einen Mangel, sondern um eine systembedingte Eigenschaft dieser Technologie handelt.

15.2 Die im Rahmen von Beratungen, Seminaren, Coachings und Umsetzungsprojekten vermittelten Inhalte sowie die Ergebnisse eingesetzter KI-Tools, insbesondere bei der Analyse von Verträgen, Rechtsfragen, Marktdaten, Personal- oder Finanzkennzahlen, stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige berufsrechtlich geregelte Beratung dar und ersetzen in keinem Fall die Prüfung durch qualifizierte Fachexperten.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle mit KI erzeugten Ergebnisse vor einer Verwendung im Geschäftsbetrieb inhaltlich und rechtlich zu prüfen. Unternehmerische, personelle, rechtliche oder finanzielle Entscheidungen dürfen nicht allein auf Grundlage von KI-Ergebnissen getroffen werden. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Belastbarkeit von Ergebnissen, die der Kunde in seinem Geschäftsbetrieb verwendet, übernimmt mediapool keine Haftung.

15.4 Der Kunde ist allein für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Er hat vor der Einrichtung, Erprobung oder produktiven Nutzung von KI-Anwendungen, Automatisierungen, Agenten, Schnittstellen oder Skripten eine vollständige, aktuelle und nachweislich wiederherstellbare Datensicherung vorzunehmen und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen. Erprobungen sind, soweit technisch möglich, in einer Testumgebung oder mit Testdaten durchzuführen.

15.5 mediapool haftet nicht für den Verlust, die Löschung, die Überschreibung, die Veränderung, die Verschiebung oder die unbeabsichtigte Offenlegung von Daten, Dateien, Datensätzen, E-Mails, Kalendereinträgen oder Systemkonfigurationen, die durch den Einsatz von KI-Systemen, Automatisierungen, Agenten, Schnittstellen oder Skripten entstehen. Das gilt unabhängig davon, ob diese von mediapool empfohlen, eingerichtet, konfiguriert oder im Rahmen einer Schulung vermittelt wurden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Kosten der Wiederherstellung von Daten, für Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit mediapool Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Punkt 14.3 bleibt auch in diesem Fall anwendbar.

15.6 Der Kunde entscheidet allein, welche Systeme, Konten und Daten er für ein Projekt freigibt, und vergibt Zugriffsrechte nach dem Grundsatz der geringstmöglichen Berechtigung. Er ist verpflichtet, eingeräumte Zugänge nach Projektende unverzüglich zu deaktivieren und Zugangsdaten zu ändern.

15.7 Nach Übergabe einer eingerichteten Anwendung liegen Betrieb, Überwachung, Aktualisierung und Wartung beim Kunden, sofern kein gesonderter Betreuungsvertrag besteht. Für Beeinträchtigungen, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter an Systemen, Berechtigungen, Datenstrukturen oder Drittanbieterdiensten entstehen, haftet mediapool nicht.

15.8 Der Kunde verantwortet, welche Daten seine Mitarbeiter in KI-Tools eingeben, insbesondere personenbezogene Daten, Gesundheitsdaten, Geschäftsgeheimnisse sowie Daten und Unterlagen Dritter. mediapool weist im Rahmen von Schulungen und Beratungen auf die damit verbundenen Risiken hin, kann die Einhaltung im laufenden Betrieb des Kunden jedoch weder überwachen noch verantworten.

15.9 Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit und Verwertbarkeit KI-generierter Inhalte ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Solche Inhalte können Rechte Dritter berühren. Der Kunde prüft KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung oder Verwertung auf entgegenstehende Rechte Dritter und hält mediapool im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.

15.10 Setzt der Kunde KI-Systeme in seinem Unternehmen ein, ist er dafür Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Ihm obliegt die Erfüllung der ihn treffenden Pflichten, insbesondere ausreichende KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter, Transparenz gegenüber Betroffenen, menschliche Aufsicht und zweckkonformer Einsatz. Schulungs- und Beratungsleistungen von mediapool unterstützen den Kunden dabei, ersetzen jedoch keine eigene rechtliche Prüfung und begründen keine Übernahme dieser Pflichten durch mediapool.

15.11 Angaben zu Effizienzgewinnen, Zeitersparnissen oder Kostensenkungen in Angebots-, Marketing- oder Schulungsunterlagen sind Erfahrungswerte aus vergangenen Projekten und keine zugesicherte Eigenschaft.

15.12 mediapool verwendet vom Kunden überlassene Inhalte nicht zum Training eigener KI-Modelle und achtet bei der Auswahl der eingesetzten Dienste darauf, dass eine Verwendung der Inhalte zu Trainingszwecken durch den Anbieter ausgeschlossen ist, soweit der jeweilige Anbieter diese Möglichkeit vorsieht.

16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

16.1 Beide Vertragsteile halten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere die DSGVO und das DSG. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch mediapool finden sich in der Datenschutzerklärung unter mediapool.digital/datenschutz.

16.2 mediapool verarbeitet die Kontakt- und Vertragsdaten des Kunden und seiner Ansprechpersonen zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

16.3 mediapool ist berechtigt, dem Kunden Informationen zu eigenen, ähnlichen Leistungen per E-Mail zuzusenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit formlos, insbesondere per E-Mail an hello@mediapool.digital, widersprechen, ohne dass andere als die Übermittlungskosten entstehen.

16.4 Übermittelt der Kunde Daten von Teilnehmern (etwa Name und E-Mail-Adresse für Schulungszugänge), stellt er sicher, dass er dazu berechtigt ist, und informiert die betroffenen Personen entsprechend.

16.5 Soweit mediapool im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei Zugriff auf Systeme des Kunden im Rahmen der Umsetzungsbegleitung, schließen die Vertragsteile vor Beginn der betreffenden Tätigkeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO ab.

16.6 Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm eingesetzten KI-Systeme und der dabei entstehenden Datenflüsse, einschließlich allfälliger Drittlandübermittlungen, Folgenabschätzungen und Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, bleibt der Kunde als Verantwortlicher zuständig.

17. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Erfüllungsort ist der Sitz von mediapool. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mediapool die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.3 Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz von mediapool sachlich zuständige Gericht vereinbart. mediapool ist ungeachtet dessen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

18.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mediapool an Dritte zu übertragen.

18.3 Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer Geschlechtsform angeführt sind, beziehen sie sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter.

Stand: 17.08.2026 · Version 2.0 · Ersetzt die Fassung vom 30.03.2026 (Version 1.0)

Genau die Gründlichkeit, die wir mögen

Wenn du die AGB bis hierher liest, arbeitest du sorgfältig – so gehen wir auch an Beratung, Campus-Inhalte und Projekte heran. Lass uns darüber sprechen, was bei euch als Nächstes Sinn macht.